Landespolizeipräsident


Eine Worttrennung gefunden

Lan · des · po · li · zei · prä · si · dent

Das Wort Lan­des­po­li­zei­prä­si­dent besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lan­des­po­li­zei­prä­si­dent trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lan­des­po­li­zei­prä­si­dent" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Landespolizeipräsident“ bezeichnet die Führungsperson einer Landespolizei in Deutschland. Es setzt sich aus den Komponenten „Landes-“, welches auf die Zugehörigkeit zu einem Bundesland hinweist, „Polizei“, der Institution zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, und „Präsident“ zusammen, was eine leitende Funktion beschreibt. Diese Position hat die Verantwortung für die Leitung, Organisation und den Einsatz der Polizei im jeweiligen Bundesland und ist oft auch Ansprechpartner für politische Gremien. Der Begriff bezieht sich auf eine spezifische Rolle innerhalb der Verwaltungsstruktur des deutschen Polizeiwesens.

Beispielsatz: Der Landespolizeipräsident betonte die Wichtigkeit der Sicherheitsmaßnahmen in der Region.

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