Landessozialgericht


Eine Worttrennung gefunden

Lan · des · so · zi · al · ge · richt

Das Wort Lan­des­so­zi­al­ge­richt besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lan­des­so­zi­al­ge­richt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lan­des­so­zi­al­ge­richt" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Landessozialgericht“ bezeichnet ein Gericht auf Landesebene in Deutschland, das für sozialrechtliche Streitigkeiten zuständig ist. Es handelt sich um eine zusammengesetzte Form, die aus den Bestandteilen „Land“, „Sozial“ und „Gericht“ besteht. Die Hauptfunktion dieser Gerichte besteht darin, die Entscheidungen der Sozialversicherungsträger zu überprüfen und Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Sozialrechts zu klären, insbesondere in Fällen von Arbeitslosigkeit, Renten oder Sozialhilfe. Die Landessozialgerichte fungieren in der Regel als zweite Instanz, die nach den Entscheidungen der Sozialgerichte angerufen werden können.

Beispielsatz: Das Landessozialgericht entschied über den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

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