Landessozialgerichts


Eine Worttrennung gefunden

Lan · des · so · zi · al · ge · richts

Das Wort Lan­des­so­zi­al­ge­richts besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lan­des­so­zi­al­ge­richts trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lan­des­so­zi­al­ge­richts" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Landessozialgerichts" ist die Genitivform des Begriffs "Landessozialgericht". Es bezeichnet ein Gericht, das auf Landesebene für sozialrechtliche Streitigkeiten zuständig ist. Diese Institution ist Teil der deutschen Gerichtsbarkeit und beschäftigt sich mit Angelegenheiten wie Arbeitslosengeld, Rentenansprüchen und Sozialhilfe. Landessozialgerichte sind für die Revision gegen Urteile der Sozialgerichte zuständig und spielen eine wichtige Rolle im Sozialrechtsschutz der Bürger.

Beispielsatz: Das Landessozialgericht entschied zugunsten des Klägers in der Sozialrechtsstreitigkeit.

Vorheriger Eintrag: Landessozialgericht
Nächster Eintrag: Landesspital

 

Zufällige Wörter: Billiglösungen gemahnenden Hobbysportlern Schlagwortkataloge Unternehmenssteuern