Landgerichten


Eine Worttrennung gefunden

Land · ge · rich · ten

Das Wort Land­ge­rich­ten besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Land­ge­rich­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Land­ge­rich­ten" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Landgerichten" ist die Pluralform von "Landgericht". Ein Landgericht ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland, das für schwerere Zivil- und Strafsachen zuständig ist. Es steht unterhalb der Oberlandesgerichte und kann sowohl als Berufungsinstanz als auch als Erstinstanz agieren. In den Landgerichten werden wichtige rechtliche Entscheidungen getroffen, und sie haben eine zentrale Rolle im deutschen Rechtssystem. Ihre Zuständigkeit beinhaltet unter anderem Wirtschafts- und Familienrechtsstreitigkeiten sowie schwerwiegende strafrechtliche Fälle.

Beispielsatz: Die Entscheidungen der Landgerichte haben großen Einfluss auf die Rechtsprechung in Deutschland.

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