Landgerichtes


Eine Worttrennung gefunden

Land · ge · rich · tes

Das Wort Land­ge­rich­tes besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Land­ge­rich­tes trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Land­ge­rich­tes" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Landgerichtes“ ist die Genitivform des Substantivs „Landgericht“. Ein Landgericht ist ein Gericht erster Instanz in Deutschland, das für schwerere strafrechtliche und zivilrechtliche Verfahren zuständig ist. Es befindet sich zwischen den Amtsgerichten und dem Oberlandesgericht in der Hierarchie der Gerichte. Landgerichte haben die Befugnis, Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte zu prüfen und in bestimmten Fällen als erstinstanzliche Gerichte zu entscheiden. Sie spielen eine wichtige Rolle im deutschen Rechtssystem, da sie regionale Zuständigkeiten abdecken und in vielen rechtlichen Angelegenheiten eine entscheidende Instanz darstellen.

Beispielsatz: Das Landgerichtes entschied über den Fall mit großer Sorgfalt.

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