Landgerichtspräsident


Eine Worttrennung gefunden

Land · ge · richts · prä · si · dent

Das Wort Land­ge­richts­prä­si­dent besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Land­ge­richts­prä­si­dent trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Land­ge­richts­prä­si­dent" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Landgerichtspräsident“ setzt sich aus „Landgericht“ und „Präsident“ zusammen. Ein Landgerichtspräsident ist der leitende Richter eines Landgerichts, der für die organisatorischen und administrativen Belange des Gerichts verantwortlich ist. Diese Position ist eine der höchsten im deutschen Justizsystem und erfordert umfassende juristische Kenntnisse sowie Führungskompetenzen. Der Präsident ist nicht nur für die Zuteilung von Fällen zuständig, sondern auch für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Abläufe innerhalb des Gerichts und die Vertretung des Gerichts nach außen.

Beispielsatz: Der Landgerichtspräsident traf sich mit den Anwälten, um über die neuen Verfahrensregeln zu diskutieren.

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