Leasinggeschäft


Eine Worttrennung gefunden

Lea · sing · ge · schäft

Das Wort Lea­sing­ge­schäft besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lea­sing­ge­schäft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lea­sing­ge­schäft" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Leasinggeschäft bezeichnet einen Vertrag, bei dem ein Leasinggeber (Vermieter) einem Leasingnehmer (Mieter) ein Wirtschaftsgut, wie beispielsweise Fahrzeuge oder Maschinen, gegen Zahlung einer regelmäßigen Leasingrate zur Nutzung überlässt. Der Leasingnehmer erwirbt nicht das Eigentum an dem Gut, sondern das Recht, es während der Vertragslaufzeit zu verwenden. Am Ende des Vertrages hat der Leasingnehmer häufig die Möglichkeit, das Wirtschaftsgut zu einem vorher festgelegten Preis zu kaufen oder den Vertrag zu verlängern. Leasinggeschäfte sind insbesondere im Unternehmensbereich verbreitet, um Investitionen zu tätigen, ohne sofort hohe Anschaffungskosten tragen zu müssen.

Beispielsatz: Das Leasinggeschäft ermöglicht es Unternehmen, moderne Maschinen zu nutzen, ohne sie sofort kaufen zu müssen.

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