Leasinggeber


Eine Worttrennung gefunden

Lea · sing · ge · ber

Das Wort Lea­sing­ge­ber besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lea­sing­ge­ber trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lea­sing­ge­ber" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Leasinggeber bezeichnet eine Person oder ein Unternehmen, das einem anderen Vertragspartner, dem Leasingnehmer, Vermögenswerte zur Nutzung überlässt. Dabei bleibt der Leasinggeber Eigentümer des Objekts, während der Leasingnehmer gegen Zahlung von Leasingraten das Recht zur Nutzung erhält. Diese Form des Finanzierungsmodells ist häufig bei Fahrzeugen, Maschinen oder Immobilien anzutreffen. Leasingverträge sind in der Regel zeitlich befristet und können verschiedene Regelungen bezüglich Wartung, Versicherung und Rückgabe des Objekts enthalten. Der Begriff setzt sich aus „Leasing“ und „Geber“ zusammen, wobei „Geber“ auf die Person hinweist, die das Leasingangebot bereitstellt.

Beispielsatz: Der Leasinggeber stellt dem Unternehmen die benötigten Maschinen auf Basis eines Leasingvertrags zur Verfügung.

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