Leasingverträge


Eine Worttrennung gefunden

Lea · sing · ver · trä · ge

Das Wort Lea­sing­ver­trä­ge besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lea­sing­ver­trä­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lea­sing­ver­trä­ge" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Leasingverträge sind schriftliche Vereinbarungen zwischen einem Leasinggeber und einem Leasingnehmer. Sie ermöglichen dem Leasingnehmer die Nutzung einer Sache, wie beispielsweise eines Fahrzeugs oder einer Maschine, für einen bestimmten Zeitraum gegen eine regelmäßige Zahlung, auch Leasingrate genannt. Die Laufzeit des Vertrags, die Höhe der Leasingrate und eventuell anfallende Sonderzahlungen werden in den Leasingverträgen festgehalten. Leasingverträge können sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen abgeschlossen werden, wobei die Modalitäten je nach Vertragspartner und Art der Leasingsache variieren können.

Beispielsatz: Die neuen Leasingverträge bieten flexible Laufzeiten und attraktive Konditionen für Unternehmen.

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