Legislativrat


Eine Worttrennung gefunden

Le · gis · la · tiv · rat

Das Wort Le­gis­la­tiv­rat besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Le­gis­la­tiv­rat trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Le­gis­la­tiv­rat" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Legislativrat ist eine politische Institution in vielen Ländern. Er besteht aus Abgeordneten und hat die Aufgabe, Gesetze zu entwickeln, zu überarbeiten und zu beschließen. Der Rat ist in der Regel Teil des Parlaments oder der gesetzgebenden Gewalt und übernimmt die legislative Funktion. In einigen Ländern wird der Legislativrat auch als Senat oder Oberhaus bezeichnet. Er kann entweder direkt vom Volk gewählt werden oder indirekt über andere Institutionen. Seine Mitglieder haben oft eine längere Amtszeit als die Mitglieder des Unterhauses oder des Repräsentantenhauses.

Beispielsatz:

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