Legislatur


Eine Worttrennung gefunden

Le · gis · la · tur

Das Wort Le­gis­la­tur besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Le­gis­la­tur trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Le­gis­la­tur" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Legislatur bezeichnet die Amtszeit eines Gesetzgebungsorgans, typischerweise eines Parlaments. In vielen Ländern wird die Legislaturperiode durch die Verfassung oder Gesetze festgelegt und variiert in der Dauer, etwa zwischen vier und fünf Jahren. Während dieser Zeit hat das Parlament die Aufgabe, Gesetze zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Der Begriff leitet sich vom lateinischen „legislatio“ ab, was „Gesetzgebung“ bedeutet. In Bezug auf spezielle Formen sind beispielsweise Begrifflichkeiten wie „Legislaturperiode“ oder „Legislaturabschluss“ gebräuchlich.

Beispielsatz: Die Legislaturperiode des neuen Parlaments begann nach der Wahl im September.

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