Legitimationsdefizit


Eine Worttrennung gefunden

Le · gi · ti · ma · ti · ons · de · fi · zit

Das Wort Le­gi­ti­ma­ti­ons­de­fi­zit besteht aus 9 Silben.

Wieso sollte man das Wort Le­gi­ti­ma­ti­ons­de­fi­zit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Le­gi­ti­ma­ti­ons­de­fi­zit" 8 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Legitimationsdefizit bezeichnet einen Mangel an rechtlicher oder gesellschaftlicher Anerkennung und Akzeptanz, der einer Institution, Maßnahme oder Handlung anhaftet. Es entsteht, wenn die Grundlage für die Autorität oder Zustimmung nicht ausreichend legitimiert ist, beispielsweise durch fehlende Wahlbeteiligung oder unzureichende demokratische Verfahren. Das Wort setzt sich zusammen aus „Legitimation“ (die Anerkennung oder rechtliche Grundlage) und „Defizit“ (ein Mangel oder eine Unzulänglichkeit). In vielen Kontexten, insbesondere in der Politik oder Soziologie, wird es verwendet, um Problematiken der Akzeptanz und des Vertrauens in Institutionen zu thematisieren.

Beispielsatz: Die Bürger fordern Reformen, um das Legitimationsdefizit der bestehenden politischen Institutionen zu beheben.

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