Legitimationsgrundlage


Eine Worttrennung gefunden

Le · gi · ti · ma · ti · ons · grund · la · ge

Das Wort Le­gi­ti­ma­ti­ons­grund­la­ge besteht aus 9 Silben.

Wieso sollte man das Wort Le­gi­ti­ma­ti­ons­grund­la­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Le­gi­ti­ma­ti­ons­grund­la­ge" 8 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Legitimationsgrundlage ist ein Substantiv und beschreibt die Basis oder den Grund, auf dem etwas als legitim oder rechtmäßig anerkannt wird. Es bezieht sich häufig auf rechtliche, gesellschaftliche oder politische Rahmenbedingungen, die die Autorität oder das Handeln einer Person, Institution oder Regelung rechtfertigen. In einem politischen Kontext kann eine Legitimationsgrundlage zum Beispiel aus einer Verfassung, einem Gesetz oder dem Volkswillen abgeleitet werden. Der Begriff setzt sich aus "Legitimation" (Rechtfertigung oder Anerkennung) und "Grundlage" (Basis oder Fundament) zusammen.

Beispielsatz: Die Legitimationsgrundlage für die neuen Maßnahmen wurde im Gegensatz zum vorherigen Konzept klar definiert.

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