Lehnherr


Eine Worttrennung gefunden

Lehn · herr

Das Wort Lehn­herr besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lehn­herr trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lehn­herr" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein „Lehnherr“ ist ein Adjektiv und bezeichnet einen Grundherrn oder einen Feudalherrn, der einem Vasallen Land, ein Lehen, im Austausch für Treue und militärische Dienste verleiht. In der Feudalgesellschaft war der Lehnherr oft ein hochrangiger Adliger oder ein König, der seine Macht durch das Verleihen von Ländereien und Rechten ausübte. Die Beziehung zwischen Lehnherr und Vasall war durch Rituale und Pflichten geprägt, wobei Loyalität und Dienst als zentrale Elemente gelten. Der Begriff hat historische Wurzeln und ist eng mit dem mittelalterlichen Heiligen Römischen Reich verbunden.

Beispielsatz: Der Lehnherr gewährte seinem Vasallen Land und Schutz im Austausch für Treue und Kriegsdienst.

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