Lehnskanzlei


Eine Worttrennung gefunden

Lehns · kanz · lei

Das Wort Lehns­kanz­lei besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lehns­kanz­lei trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lehns­kanz­lei" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Lehnskanzlei ist eine historische Institution im Mittelalter, die für die Verwaltung und Überwachung von Lehen und Grundbesitz zuständig war. Sie diente als rechtliche und administrative Anlaufstelle für Lehnsherren und -nehmer. In der Lehnskanzlei wurden Dokumente erstellt, Verträge verwaltet und Rechtsstreitigkeiten geschlichtet. Der Begriff setzt sich aus „Lehn“ (von Lehen, das heißt: ein Teil des Grundbesitzes, der gegen Treue und Dienste gegeben wird) und „Kanzlei“ (Büro oder Amt, wo rechtliche Angelegenheiten bearbeitet werden) zusammen. Die Lehnskanzlei spielte eine zentrale Rolle in der Feudalordnung der damaligen Zeit.

Beispielsatz: Die Lehnskanzlei berät ihre Mandanten in allen rechtlichen Angelegenheiten.

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