Lehnshoheit


Eine Worttrennung gefunden

Lehns · ho · heit

Das Wort Lehns­ho­heit besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lehns­ho­heit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lehns­ho­heit" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Lehnshoheit bezeichnet das Recht eines Lehnsherrn, über ein Lehen zu verfügen und die Gesetze und Regeln, die für die Verwaltung und Nutzung des Lehens gelten, zu bestimmen. Der Begriff setzt sich aus "Lehn" (ein Gut, das im Austausch für Dienstleistung oder Treue vergeben wird) und "Shoheit" (eine historische Wortform für Herrschaft oder Hoheit) zusammen. Er wird vor allem im historischen Kontext des Feudalismus verwendet, wo die Beziehung zwischen Herren und Vasallen zentral war. Lehnshoheit impliziert sowohl die Macht als auch die Verantwortung des Lehnsherrn gegenüber seinen Vasallen.

Beispielsatz: Die Lehnshoheit des Königs wurde durch verschiedene Adelige in Frage gestellt.

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