Lehnsoberhoheit


Eine Worttrennung gefunden

Lehns · ober · ho · heit

Das Wort Lehns­ober­ho­heit besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lehns­ober­ho­heit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lehns­ober­ho­heit" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Lehnsoberhoheit bezieht sich auf die politische Kontrolle eines Lehnsherren über ein Lehnsgebiet (meist ein Territorium oder Land). Es beschreibt die übergeordnete Autorität und Macht, die der Lehnsherr über die Vasallen oder Lehensträger hat. Die Wortform "Lehnsoberhoheit" ist die Nominativ-Singular-Form. Es handelt sich um ein Substantiv der deutschen Sprache und setzt sich aus den Wörtern "Lehn" (Bezeichnung für ein feudal-hierarchisches Verhältnis) und "Oberhoheit" (höchste Autorität und Vorherrschaft) zusammen.

Beispielsatz: Die Lehnsoberhoheit des Kaisers sicherte die Herrschaft über die Ländereien der Adligen im Mittelalter.

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