Lehrbefugnis


Eine Worttrennung gefunden

Lehr · be · fug · nis

Das Wort Lehr­be­fug­nis besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lehr­be­fug­nis trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lehr­be­fug­nis" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Lehrbefugnis bezeichnet das Recht einer Person, als Lehrkraft tätig zu sein. Sie umfasst die Befugnis, eigenständig Lehrveranstaltungen abzuhalten, Prüfungen abzunehmen und Abschlussarbeiten zu bewerten. Die Lehrbefugnis wird in der Regel durch eine Hochschule oder eine andere Bildungseinrichtung verliehen. Voraussetzung dafür sind in der Regel ein entsprechendes Hochschulstudium, qualifizierte Fachkenntnisse und pädagogische Fähigkeiten. Mit der Lehrbefugnis wird die fachliche und didaktische Kompetenz einer Person anerkannt und sie darf eigenverantwortlich Lehrtätigkeiten ausüben.

Beispielsatz: Die Lehrbefugnis des Professors erlaubt es ihm, auch unabhängig von der Universität Lehrveranstaltungen anzubieten.

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