Lenkerberechtigung


Eine Worttrennung gefunden

Len · ker · be · rech · ti · gung

Das Wort Len­ker­be­rech­ti­gung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Len­ker­be­rech­ti­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Len­ker­be­rech­ti­gung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Lenkerberechtigung bezeichnet das rechtliche Dokument oder die Erlaubnis, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Diese Berechtigung wird in Form eines Führerscheins erteilt, der verschiedene Klassen für unterschiedliche Fahrzeugarten aufweist. Die Lenkerberechtigung stellt sicher, dass der Fahrzeugführer über die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um sicher und verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilzunehmen. Sie ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, wie das Bestehen von Prüfungen und oft auch das Erfüllen eines Mindestalters. Der Begriff setzt sich aus "Lenker", was so viel wie Fahrer bedeutet, und "Berechtigung", was das Recht oder die Erlaubnis beschreibt, zusammen.

Beispielsatz: Um ein Fahrzeug führen zu dürfen, benötigt man eine gültige Lenkerberechtigung.

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