letztwillige


Eine Worttrennung gefunden

letzt · wil · li · ge

Das Wort letzt­wil­li­ge besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort letzt­wil­li­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "letzt­wil­li­ge" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Letztwillige" ist die Fülle des Adjektivs "letztwillig", das sich auf eine letztwillige Verfügung oder Testament bezieht. Es beschreibt die Absicht, die letzten Willenserklärungen oder Wünsche einer Person festzuhalten, insbesondere in Bezug auf die Verteilung des Vermögens nach dem Tod. Oft spricht man von "letztwilligen Verfügungen" im rechtlichen Kontext, wenn es um die formelle Regelung der Nachlassangelegenheiten geht. Dieser Begriff ist entscheidend für die Erbschaftsplanung und sorgt dafür, dass der Wille des Verstorbenen respektiert wird.

Beispielsatz: Er hat in seinem letztwilligen Testament seine Wünsche für die Verteilung seines Erbes festgehalten.

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