mündig


Eine Worttrennung gefunden

mün · dig

Das Wort mün­dig besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort mün­dig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "mün­dig" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Mündig ist ein Adjektiv und beschreibt eine Person, die volljährig und somit in der Lage ist, ihre eigenen Entscheidungen eigenverantwortlich zu treffen. Eine mündige Person ist reif und selbstständig, sie besitzt das volle Bürgerrecht und ist von Gesetzes wegen dazu berechtigt, Verträge abzuschließen und Rechte und Pflichten wahrzunehmen. Sie ist unabhängig von Vormundschaft und darf eigenständig über ihr Leben bestimmen. Das Wort "mündig" bezieht sich auf die Grundform "mündlich", indem es die Fähigkeiten und Rechte einer Person beschreibt, mündlich und selbstständig zu handeln.

Beispielsatz: Mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres gilt man rechtlich als mündig und kann eigenverantwortliche Entscheidungen treffen.

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