Magistratsbericht


Eine Worttrennung gefunden

Ma · gis · trats · be · richt

Das Wort Ma­gis­trats­be­richt besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ma­gis­trats­be­richt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ma­gis­trats­be­richt" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Magistratsbericht ist ein offizieller Bericht, der von einem Magistrat, also einer Verwaltungsbehörde, erstellt wird. Er enthält Informationen und Bewertungen zu relevanten Themen, die die öffentliche Verwaltung betreffen. Der Bericht kann Empfehlungen, Analysen oder Statistiken umfassen und dient oft der Transparenz und Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit. In diesem Kontext bezieht sich „Magistratsbericht“ auf die spezifische Form eines Berichtes und nicht auf die allgemeine Aussagekraft oder den Inhalt der Informationen. Die Wortform „Bericht“ bedeutet eine schriftliche Darstellung oder Mitteilung zu einem bestimmten Thema.

Beispielsatz: Der Magistratsbericht dokumentiert die aktuellen Entwicklungen in der städtischen Verwaltung.

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