Magistratsbeschluss


Eine Worttrennung gefunden

Ma · gis · trats · be · schluss

Das Wort Ma­gis­trats­be­schluss besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ma­gis­trats­be­schluss trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ma­gis­trats­be­schluss" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Magistratsbeschluss ist eine formelle Entscheidung oder Verordnung, die von einem Magistrat, also einem Gremium oder einer Behörde auf kommunaler Ebene, getroffen wird. Das Wort setzt sich aus „Magistrat“ (eine Verwaltungseinheit oder ein Amtsträger) und „Beschluss“ (eine verbindliche Entscheidung) zusammen. Magistratsbeschlüsse sind oft rechtlich bindend und betreffen Angelegenheiten wie Stadtplanung, öffentliche Ordnung oder finanzielle Angelegenheiten einer Gemeinde. Sie sind Teil des administrativen Prozesses und dienen der Regelung und Organisation des kommunalen Lebens.

Beispielsatz: Der Magistratsbeschluss wurde einstimmig gefasst und tritt sofort in Kraft.

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