Magistratsbeschluß


Eine Worttrennung gefunden

Ma · gi · strats · be · schluß

Das Wort Ma­gi­strats­be­schluß besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ma­gi­strats­be­schluß trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ma­gi­strats­be­schluß" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Magistratsbeschluss ist eine Entscheidung, die von einem Gremium, dem Magistrat, getroffen wird. Der Magistrat ist ein Organ der kommunalen Selbstverwaltung in einigen deutschen Städten und Gemeinden. Ein Magistratsbeschluss kann verschiedene Bereiche betreffen, wie zum Beispiel Bau- und Planungsrecht, Sozialpolitik oder Finanzfragen. Er wird in der Regel nach einer Diskussion und Abstimmung unter den Mitgliedern des Magistrats gefasst. Der Beschluss hat rechtlich bindenden Charakter und dient der Umsetzung von politischen Zielen oder Maßnahmen in der Stadt oder Gemeinde.

(90 Wörter)

Vorheriger Eintrag: Magistratsbeschluss
Nächster Eintrag: Magistratsdirektion