Mandatare


Eine Worttrennung gefunden

Man · da · ta · re

Das Wort Man­da­ta­re besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Man­da­ta­re trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Man­da­ta­re" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Mandatare“ ist der Plural des Begriffs „Mandatar“. Ein Mandatar bezeichnet eine Person, die bevollmächtigt wurde, im Namen einer anderen Person zu handeln oder Entscheidungen zu treffen, typischerweise im rechtlichen oder wirtschaftlichen Kontext. Mandatare sind häufig in der Wirtschaft, im Rechtswesen oder in der Politik anzutreffen, wo sie Verträge abschließen oder wichtige Interessen vertreten. Das Wort impliziert Verantwortung und Vertrauen, da Mandatare die Aufgabe haben, die Wünsche und Interessen des Mandanten zu wahren.

Beispielsatz: Die Mandatare arbeiten eng zusammen, um die Interessen ihrer Klienten bestmöglich zu vertreten.

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