Mandatsaberkennung


Eine Worttrennung gefunden

Man · dats · ab · er · ken · nung

Das Wort Man­dats­ab­er­ken­nung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Man­dats­ab­er­ken­nung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Man­dats­ab­er­ken­nung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Mandatsaberkennung bezeichnet den Prozess, bei dem einem Mandat, beispielsweise in einem politischen oder rechtlichen Kontext, die Geltung entzogen wird. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Mandat" und "Aberkennung" zusammen. „Mandat“ bezieht sich auf einen Auftrag oder eine Erlaubnis, oft im Sinne eines Wahlen oder Vollmachten. „Aberkennung“ ist eine Substantivierung und beschreibt das Wegnehmen oder Unrechtmäßig machen. Diese Handlung kann verschiedene Ursachen haben, wie z. B. Verstöße gegen Gesetze oder interne Richtlinien. Die Mandatsaberkennung hat somit oft weitreichende Konsequenzen für die betroffene Person oder Institution.

Beispielsatz: Die Mandatsaberkennung wurde aufgrund von schwerwiegenden Verstößen gegen die Satzung beschlossen.

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