Mandatsaberkennungen


Eine Worttrennung gefunden

Man · dats · ab · er · ken · nun · gen

Das Wort Man­dats­ab­er­ken­nun­gen besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Man­dats­ab­er­ken­nun­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Man­dats­ab­er­ken­nun­gen" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Mandatsaberkennungen“ bezeichnet den Vorgang, bei dem ein Mandat, also das Recht oder die Befugnis, eine bestimmte Funktion auszuüben oder einen Auftrag zu erfüllen, aberkannt wird. Der Begriff setzt sich aus „Mandat“ (Auftrag oder Vollmacht) und „Aberkennung“ (Entzug oder Annullierung) zusammen. In der Pluralform beschreibt er mehrere Fälle oder Situationen, in denen solche Aberkennungen stattgefunden haben. Mandatsaberkennungen können in politischen, rechtlichen oder organisatorischen Kontexten auftreten, beispielsweise wenn einem Abgeordneten die Stimme oder das Amt entzogen wird.

Beispielsatz: Die Mandatsaberkennungen führten zu einer intensiven Debatte über die Reform der Wahlgesetze.

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