Mandatsmacht


Eine Worttrennung gefunden

Man · dats · macht

Das Wort Man­dats­macht besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Man­dats­macht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Man­dats­macht" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Mandatsmacht“ bezeichnet die Befugnis oder Autorität, die einer Person oder Institution aufgrund eines erteilten Mandats oder Auftrags zusteht. Das Wort setzt sich aus „Mandat“, welches einen offiziellen Auftrag oder eine Ermächtigung beschreibt, und „Macht“, was die Fähigkeit oder Kontrolle über etwas bedeutet, zusammen. Es wird häufig im politischen oder administrativen Kontext verwendet, um die Legitimität und Verantwortung einer Person oder Gruppe in Bezug auf bestimmte Aufgaben oder Entscheidungen zu verdeutlichen.

Beispielsatz: Die Mandatsmacht des neuen Parlaments wird entscheidend für die zukünftige Gesetzgebung sein.

Vorheriger Eintrag: Mandatsgebiete
Nächster Eintrag: Mandatsmehrheit

 

Zufällige Wörter: Ausschankes Bollwerk Druckauflage Sperrvertrag Zeichenfläche