Markenamt


Eine Worttrennung gefunden

Mar · ken · amt

Das Wort Mar­ken­amt besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Mar­ken­amt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Mar­ken­amt" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Markenamt" bezeichnet eine Behörde oder Institution, die für die Registrierung und den Schutz von Marken zuständig ist. Es handelt sich um ein zusammengesetztes Substantiv aus "Marke" und "Amt". Das Markenamt prüft eingereichte Markenanmeldungen, stellt die Eintragungen in ein Markenregister aus und sorgt dafür, dass die Rechte der Markeninhaber gegen Verletzungen gewahrt werden. Es spielt eine wichtige Rolle im gewerblichen Rechtsschutz und trägt zur Sicherung von Unternehmensidentität und Wettbewerbsfähigkeit bei.

Beispielsatz: Das Markenamt überprüft die Eintragung neuer Marken und schützt geistiges Eigentum.

Vorheriger Eintrag: Markenalben
Nächster Eintrag: Markenartikel

 

Zufällige Wörter: anbraten ausgebucht betet Granatäpfeln Stative