markenpflichtig


Eine Worttrennung gefunden

mar · ken · pflich · tig

Das Wort mar­ken­pflich­tig besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort mar­ken­pflich­tig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "mar­ken­pflich­tig" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Markenpflichtig bezieht sich auf die rechtliche Vorgabe, dass bestimmte Produkte oder Dienstleistungen durch eine Marke geschützt werden müssen. Dies bedeutet, dass sie nur unter einem registrierten Markennamen verkauft werden dürfen. Der Begriff "markenpflichtig" beschreibt somit die Verpflichtung, eine Marke zu verwenden, um den Schutz und die Identifizierung von Produkten oder Dienstleistungen zu gewährleisten.

Beispielsatz: In vielen Branchen ist der Verkauf von Produkten nur mit markenpflichtigen Kennzeichnungen erlaubt.

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