Masseverwalter


Eine Worttrennung gefunden

Mas · se · ver · wal · ter

Das Wort Mas­se­ver­wal­ter besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Mas­se­ver­wal­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Mas­se­ver­wal­ter" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Masseverwalter ist eine Person, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens die Vermögenswerte eines zahlungsunfähigen Unternehmens oder Privatperson verwaltet. Der Begriff „Masse“ bezieht sich auf die Gesamtheit der im Insolvenzverfahren verwalteten Vermögenswerte. „Verwalter“ beschreibt die Funktion der Person, die für die ordnungsgemäße Verwaltung und Verwertung dieser Vermögenswerte verantwortlich ist. Der Masseverwalter prüft, ob und in welchem Umfang Gläubiger befriedigt werden können, und sorgt dafür, dass rechtliche Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Beispielsatz: Der Masseverwalter ist dafür verantwortlich, die Vermögenswerte eines insolventen Unternehmens zu verwalten und zu verteilen.

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