Massregelvollzugs


Eine Worttrennung gefunden

Mass · re · gel · voll · zugs

Das Wort Mass­re­gel­voll­zugs besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Mass­re­gel­voll­zugs trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Mass­re­gel­voll­zugs" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Maßregelvollzugs" bezieht sich auf die rechtliche Maßnahme des Vollzugs in Form der Unterbringung von straffälligen Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit, Sucht oder einer anderen schweren psychischen Störung als gefährlich für die öffentliche Sicherheit gelten. Der Maßregelvollzug erfolgt in speziellen forensischen Einrichtungen wie beispielsweise psychiatrischen Krankenhäusern oder forensischen Abteilungen von Justizvollzugsanstalten. Dabei werden therapeutische und sicherheitsrelevante Maßnahmen kombiniert, um sowohl die Behandlung als auch den Schutz der Allgemeinheit zu gewährleisten.

Beispielsatz: Der Massregelvollzug dient der therapeutischen Behandlung von straffällig gewordenen Personen mit psychischen Störungen.

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