Maßregelvollzug


Eine Worttrennung gefunden

Maß · re · gel · voll · zug

Das Wort Maß­re­gel­voll­zug besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Maß­re­gel­voll­zug trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Maß­re­gel­voll­zug" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Maßregelvollzug bezeichnet eine Form der Unterbringung von straffällig gewordenen Personen, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankungen als nicht schuldfähig gelten. Im Maßregelvollzug werden diese Personen in speziellen Einrichtungen, wie zum Beispiel forensischen Kliniken, behandelt und betreut. Ziel ist es, einerseits die Sicherheit der Gesellschaft zu gewährleisten und andererseits den Betroffenen eine therapeutische Versorgung zukommen zu lassen, um ihre psychische Gesundheit zu verbessern. Der Maßregelvollzug wird aufgrund eines richterlichen Beschlusses angeordnet und kann in der Regel nur beendet werden, wenn die Gefährlichkeit der Person nicht mehr besteht.

Beispielsatz: Im Maßregelvollzug werden psychisch kranke Straftäter untergebracht, um ihre Behandlung und Resozialisierung zu fördern.

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