Massregelvollzug


Eine Worttrennung gefunden

Mass · re · gel · voll · zug

Das Wort Mass­re­gel­voll­zug besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Mass­re­gel­voll­zug trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Mass­re­gel­voll­zug" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Massregelvollzug bezeichnet eine Form der Unterbringung von Personen, die aufgrund einer psychischen Störung oder einer schweren körperlichen Beeinträchtigung strafunfähig sind. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen des Rechtssystems, um sowohl den Schutz der Gesellschaft als auch die Therapie der Betroffenen zu gewährleisten. Der Massregelvollzug erfolgt oft in spezialisierten Einrichtungen, wo therapeutische Maßnahmen und Kontrolle kombiniert werden. Ziel ist die Resozialisierung der Betroffenen, sodass sie nach ihrer Entlassung ein Leben in der Gemeinschaft führen können, ohne eine Gefahr für sich oder andere darzustellen.

Beispielsatz: Der Massregelvollzug dient der Unterbringung von psychisch kranken Straftätern zur Sicherung der Gesellschaft.

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