Mietrückstände


Eine Worttrennung gefunden

Miet · rück · stän · de

Das Wort Miet­rück­stän­de besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Miet­rück­stän­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Miet­rück­stän­de" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Mietrückstände sind ausstehende Zahlungen für eine Mietwohnung oder -einheit, die vom Mieter an den Vermieter zu leisten sind. Der Begriff setzt sich zusammen aus "Miete" (Zahlung für die Nutzung einer Immobilie) und "Rückstände" (nicht geleistete Zahlungen). In der Regel entstehen Mietrückstände, wenn der Mieter seine vertraglich vereinbarten Zahlungen ganz oder teilweise nicht fristgerecht leistet. Solche Rückstände können zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie beispielsweise zur Kündigung des Mietverhältnisses oder zu Mahnverfahren.

Beispielsatz: Die Mietrückstände müssen bis Ende des Monats beglichen werden, um eine Räumung zu vermeiden.

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