Militärstaatsanwaltschaft


Eine Worttrennung gefunden

Mi · li · tär · staats · an · walt · schaft

Das Wort Mi­li­tär­staats­an­walt­schaft besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Mi­li­tär­staats­an­walt­schaft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Mi­li­tär­staats­an­walt­schaft" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Militärstaatsanwaltschaft ist eine spezialisierte Abteilung der Justiz, die für die strafrechtliche Verfolgung von Straftaten im Bereich des Militärs zuständig ist. Sie agiert unabhängig von der zivilen Staatsanwaltschaft und hat das Ziel, Disziplin und Recht innerhalb der Streitkräfte aufrechtzuerhalten. Die Militärstaatsanwaltschaft übernimmt die Ermittlung und Anklageerhebung sowie die Durchführung von Strafverfahren gegen Angehörige des Militärs, die sich strafrechtlich relevanten Handlungen schuldig gemacht haben. Durch ihre besondere Zuständigkeit trägt die Militärstaatsanwaltschaft zur Aufrechterhaltung der militärischen Disziplin und des ordnungsgemäßen Funktionierens der Streifkräfte bei.

Beispielsatz: Die Militärstaatsanwaltschaft untersucht schwerwiegende Vorwürfe gegen Angehörige der Bundeswehr.

Vorheriger Eintrag: Militärstaatsanwalt
Nächster Eintrag: Militärstratege

 

Zufällige Wörter: Alleinherrschern exzellenter Medizinerinnen Vergeltungsschlags vierzehnjährigen