Militärtribunale


Eine Worttrennung gefunden

Mi · li · tär · tri · bu · na · le

Das Wort Mi­li­tär­tri­bu­na­le besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Mi­li­tär­tri­bu­na­le trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Mi­li­tär­tri­bu­na­le" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Militärtribunale sind spezielle Gerichte, die für die Rechtsprechung in militärischen Angelegenheiten zuständig sind. Sie kommen zum Einsatz, um Vergehen zu ahnden, die von Mitgliedern der Streitkräfte oder in Verbindung mit militärischen Operationen begangen wurden. Diese Tribunale können sowohl für interne Verfahren, wie Disziplinarstrafen, als auch für die Verfolgung von Kriegsverbrechen zuständig sein. Der Begriff setzt sich aus "Militär" und "Tribunal" zusammen, wobei "Tribunal" eine Gerichtsbarkeit bezeichnet. Militärtribunale unterliegen oft besonderen Verfahrensregeln und können sich von zivilen Gerichten in ihrer Struktur und den angewandten Gesetzen unterscheiden.

Beispielsatz: Die Entscheidungen der Militärtribunale wurden international kontrovers diskutiert.

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