Mindestbeteiligung


Eine Worttrennung gefunden

Min · dest · be · tei · li · gung

Das Wort Min­dest­be­tei­li­gung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Min­dest­be­tei­li­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Min­dest­be­tei­li­gung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Mindestbeteiligung bezeichnet die erforderliche oder festgelegte Untergrenze eines Anteils, den eine Person oder Institution an einem bestimmten Vorhaben, Projekt oder Geschehen haben muss. Der Begriff setzt sich aus „Mindest“, was das geringste Maß oder die Untergrenze beschreibt, und „Beteiligung“, was die Teilnahme oder den Anteil an etwas bedeutet, zusammen. Oft findet er Anwendung in rechtlichen, finanziellen oder organisatorischen Kontexten, wo es notwendig ist, eine bestimmte Beteiligung für Entscheidungsprozesse oder finanzielle Verpflichtungen sicherzustellen.

Beispielsatz: Die Mindestbeteiligung an dem Projekt beträgt 10 Prozent für alle investierenden Partner.

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