mindestreservepflichtig


Eine Worttrennung gefunden

min · dest · re · ser · ve · pflich · tig

Das Wort min­dest­re­ser­ve­pflich­tig besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort min­dest­re­ser­ve­pflich­tig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "min­dest­re­ser­ve­pflich­tig" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „mindestreservepflichtig“ beschreibt die Verpflichtung von Banken oder Finanzinstituten, eine bestimmte Mindestreserve an liquiden Mitteln bei der Zentralbank zu halten. Diese Mindestreserve dient der Sicherstellung der Liquidität und Stabilität des Finanzsystems. Die Form ist zusammengesetzt und setzt sich aus „Mindestreserve“ (die minimale Menge an Geld, die gehalten werden muss) und „pflichtig“ (verpflichtend) zusammen. Das Adjektiv kennzeichnet somit den Status der Reserve, die zwingend vorhanden sein muss, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Beispielsatz: Die Banken müssen einen Teil ihrer Einlagen als mindestreservepflichtig bei der Zentralbank halten.

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