mindestreservepflichtiger


Eine Worttrennung gefunden

min · dest · re · ser · ve · pflich · ti · ger

Das Wort min­dest­re­ser­ve­pflich­ti­ger besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort min­dest­re­ser­ve­pflich­ti­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "min­dest­re­ser­ve­pflich­ti­ger" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „mindestreservepflichtiger“ setzt sich aus mehreren Teilen zusammen. Es handelt sich um ein Adjektiv, das sich auf Finanzinstitute bezieht, die gesetzlich verpflichtet sind, einen Mindestbetrag an Reserven zu halten. Diese Reserven dienen der Sicherstellung der Liquidität und Stabilität des Instituts. Der Begriff „mindestreservepflichtig“ beschreibt somit die Pflicht, eine bestimmte Mindestsumme als Reserve zu haben, um finanzielle Schwierigkeiten abzufedern und die Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Es handelt sich um eine spezifische Regelung im Bank- und Finanzwesen, die zur Risikominderung beiträgt.

Beispielsatz: Die Bank muss ihre finanzielle Stabilität durch die Einhaltung der mindestreservepflichtigen Vorschriften gewährleisten.

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