mindestreservepflichtigen


Eine Worttrennung gefunden

min · dest · re · ser · ve · pflich · ti · gen

Das Wort min­dest­re­ser­ve­pflich­ti­gen besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort min­dest­re­ser­ve­pflich­ti­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "min­dest­re­ser­ve­pflich­ti­gen" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Mindestreservepflichtigen“ bezeichnet eine Gruppe von Institutionen, die gesetzlich verpflichtet sind, bestimmte Mindestreserven vorzuhalten. Diese Mindestreserven sind Finanzmittel, die bei der Zentralbank gehalten werden müssen, um die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten. Das Wort setzt sich aus der Grundform „Mindestreservepflicht“ zusammen, wobei „-igen“ hier eine Pluralform oder eine adjektivische Endung anzeigt, die auf die Verpflichtung dieser Institutionen zur Einhaltung der Mindestreserve hinweist. Solche Institutionen sind in der Regel Banken und andere Finanzdienstleister.

Beispielsatz: Die Mindestreservepflichtigen Banken müssen einen bestimmten Prozentsatz ihrer Einlagen bei der Zentralbank vorhalten.

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