Mitbestimmung


Eine Worttrennung gefunden

Mit · be · stim · mung

Das Wort Mit­be­stim­mung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Mit­be­stim­mung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Mit­be­stim­mung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Mitbestimmung ist ein Substantiv und beschreibt die Beteiligung oder Teilnahme von Arbeitnehmern an Entscheidungsprozessen innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation. Sie umfasst das Recht der Arbeitnehmer, in verschiedenen Gremien wie Betriebsräten oder Aufsichtsräten mitzuwirken und Einfluss auf strategische und organisatorische Entscheidungen zu nehmen. Die Mitbestimmung wird in Deutschland durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt und hat das Ziel, die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen und ihre Arbeitsbedingungen mitzugestalten. Sie fördert somit eine demokratische und gerechte Arbeitswelt.

Beispielsatz: Die Mitbestimmung der Mitarbeiter spielt eine entscheidende Rolle für den Erfolg des Unternehmens.

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