Mitbestimmungsgesetz


Eine Worttrennung gefunden

Mit · be · stim · mungs · ge · setz

Das Wort Mit­be­stim­mungs­ge­setz besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Mit­be­stim­mungs­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Mit­be­stim­mungs­ge­setz" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Mitbestimmungsgesetz ist ein deutsches Gesetz, das die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in Unternehmen regelt. Es ermöglicht den Beschäftigten, durch gewählte Vertretungen Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen zu nehmen, insbesondere in Fragen der Arbeitsbedingungen, sozialen Belangen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Das Gesetz fördert die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und stärkt die sozialen Rechte der Beschäftigten. In seiner Form steht „Mitbestimmung“ für die aktive Beteiligung an Entscheidungen, während „Gesetz“ die rechtliche Grundlage beschreibt, auf der diese Mitbestimmung basiert.

Beispielsatz: Das Mitbestimmungsgesetz stärkt die Rechte der Arbeitnehmer in Unternehmen und fördert eine gemeinsame Entscheidungsfindung.

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