Mitentscheidungsrecht


Eine Worttrennung gefunden

Mit · ent · schei · dungs · recht

Das Wort Mit­ent­schei­dungs­recht besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Mit­ent­schei­dungs­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Mit­ent­schei­dungs­recht" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Mitentscheidungsrecht ist ein zusammengesetztes Substantiv, das sich aus "mit", "Entscheidungs" und "recht" zusammensetzt. Es bezeichnet das Recht, gemeinsam mit anderen an Entscheidungen beteiligt zu sein oder diese mitzuentscheiden. Oft findet es Anwendung in politischen, gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Kontexten, wo mehrere Parteien oder Gruppen Einfluss auf Entscheidungen haben. Ein Mitentscheidungsrecht fördert die Partizipation und kann die Akzeptanz von Entscheidungen erhöhen, da unterschiedliche Meinungen und Interessen Berücksichtigung finden.

Beispielsatz: Jeder Mitarbeiter hat ein Mitentscheidungsrecht bei wichtigen Unternehmensentscheidungen.

Vorheriger Eintrag: Mitentscheidung
Nächster Eintrag: Mitentscheidungsrechte

 

Zufällige Wörter: aufständisches klimatisierbare Programmchefin weihtet