Mitentscheidungsrechte


Eine Worttrennung gefunden

Mit · ent · schei · dungs · rech · te

Das Wort Mit­ent­schei­dungs­rech­te besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Mit­ent­schei­dungs­rech­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Mit­ent­schei­dungs­rech­te" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Mitentscheidungsrechte sind Rechte, die es einer Person oder Gruppe ermöglichen, aktiv an Entscheidungsprozessen teilzunehmen und ihre Meinungen oder Vorschläge einzubringen. Der Begriff setzt sich aus „Mitentscheidung“ und „Rechte“ zusammen. „Mitentscheidung“ bezieht sich auf die Möglichkeit, gemeinsam Entscheidungen zu treffen, während „Rechte“ die legitimen Ansprüche auf diese Mitwirkung beschreibt. Mitentscheidungsrechte finden häufig in politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Kontexten Anwendung, beispielsweise in Gremien, Organisationen oder Unternehmensstrukturen, wo die Einbindung unterschiedlicher Stakeholder entscheidend für eine demokratische und transparente Entscheidungsfindung ist.

Beispielsatz: Die Mitarbeiter haben Mitentscheidungsrechte, die ihre Beteiligung an wichtigen Unternehmensentscheidungen fördern.

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