Mitgesellschafter


Eine Worttrennung gefunden

Mit · ge · sell · schaf · ter

Das Wort Mit­ge­sell­schaf­ter besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Mit­ge­sell­schaf­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Mit­ge­sell­schaf­ter" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Mitgesellschafter: Ein Mitgesellschafter ist eine Person, die gemeinsam mit anderen Gesellschaftern in einer Gesellschaft, meist einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft, Anteile hält und aktiv an der Unternehmensführung beteiligt ist. Das Wort setzt sich aus „mit“ und „Gesellschafter“ zusammen, wobei „Gesellschafter“ selbst eine Person bezeichnet, die Anteile an einer Gesellschaft besitzt. Die Form „Mitgesellschafter“ deutet darauf hin, dass diese Person nicht alleiniger Gesellschafter ist, sondern Teil einer Gemeinschaft von Gesellschaftern.

Beispielsatz: Der Mitgesellschafter brachte neue Ideen in die Diskussion ein.

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