Mitinhaber


Eine Worttrennung gefunden

Mit · in · ha · ber

Das Wort Mit­in­ha­ber besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Mit­in­ha­ber trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Mit­in­ha­ber" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Mitinhaber ist ein zusammengesetztes Substantiv, das aus den Wörtern "Mit" und "Inhaber" besteht. Es bezeichnet eine Person, die gemeinsam mit einer oder mehreren anderen Personen ein Eigentum besitzt oder eine Funktion oder Position teilt. Dabei handelt es sich häufig um Unternehmen, Immobilien oder auch um Verantwortungsbereiche in einer Organisation. Der Mitinhaber teilt die gleichen Rechte und Pflichten wie die anderen Inhaber und trägt die Verantwortung für den gemeinsamen Besitz oder die gemeinsam geteilte Funktion.

Beispielsatz: Mein Bruder und ich sind Mitinhaber des neuen Cafés in der Stadt.

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