Mitinhaberin


Eine Worttrennung gefunden

Mit · in · ha · be · rin

Das Wort Mit­in­ha­be­rin besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Mit­in­ha­be­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Mit­in­ha­be­rin" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Mitinhaberin ist die weibliche Form des Substantivs Mitinhaber, das einen gemeinsamen Inhaber oder Partner bezeichnet. Diese Person ist zusammen mit einer oder mehreren anderen Personen Eigentümerin eines Unternehmens oder einer Einrichtung. Die Mitinhaberin trägt Verantwortung für Entscheidungen und trägt zur Führung und Verwaltung des Unternehmens bei. In vielen Fällen bringt sie spezifische Fähigkeiten oder Ressourcen ein, die für den gemeinsamen Erfolg entscheidend sind. Das Wort setzt sich aus der Vorsilbe "mit-" und dem Wort "Inhaber" zusammen, was die gemeinschaftliche Teilhabe an einem Eigentum oder einer Unternehmung betont.

Beispielsatz: Die Mitinhaberin des Unternehmens präsentierte heute ihre neuesten Ideen.

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