Mitwirkungsbefugnis


Eine Worttrennung gefunden

Mit · wir · kungs · be · fug · nis

Das Wort Mit­wir­kungs­be­fug­nis besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Mit­wir­kungs­be­fug­nis trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Mit­wir­kungs­be­fug­nis" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Mitwirkungsbefugnis ist ein Substantiv, das aus den drei Wörtern "Mitwirkung" (Substantiv), "Befugnis" (Substantiv) und dem Wort "Mit" (Präfix) besteht. Die Grundform des Wortes lautet "Mitwirkung". Die Mitwirkungsbefugnis beschreibt das Recht oder die Zuständigkeit, an einem bestimmten Prozess, einer Entscheidung oder einer Tätigkeit teilzunehmen oder mitzuwirken. Es handelt sich um eine Befugnis, die es einer Person ermöglicht, ihre Anliegen, Meinungen oder Interessen einzubringen und Einfluss auf eine Situation oder einen Ablauf auszuüben. Die Mitwirkungsbefugnis kann in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen, Gesetzgebungsverfahren oder Entscheidungsprozessen relevant sein.

Beispielsatz: Die Mitwirkungsbefugnis der Mitarbeiter im Entscheidungsprozess wurde ausdrücklich gefördert.

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