Mitwirkungsbefugnisse


Eine Worttrennung gefunden

Mit · wir · kungs · be · fug · nis · se

Das Wort Mit­wir­kungs­be­fug­nis­se besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Mit­wir­kungs­be­fug­nis­se trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Mit­wir­kungs­be­fug­nis­se" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Mitwirkungsbefugnisse sind die Rechte und Kompetenzen einer Person, an Entscheidungen und Prozessen mitzuwirken. Sie bezeichnen die Berechtigung, Einfluss auf bestimmte Angelegenheiten zu nehmen und Entscheidungen zu treffen. Mitwirkungsbefugnisse können sowohl auf individueller als auch auf organisatorischer Ebene vorhanden sein. Sie können sich auf verschiedene Bereiche beziehen, wie beispielsweise Mitwirkungsbefugnisse eines Mitarbeiters in einer Firma oder die Mitwirkungsbefugnisse eines Mitglieds in einer Organisation. Diese Befugnisse können je nach Kontext variieren und umfassen das Recht zu informieren, zu diskutieren, zu entscheiden und Maßnahmen umzusetzen.

Beispielsatz: Die Mitwirkungsbefugnisse der Mitarbeiter sind entscheidend für den Erfolg des Projekts.

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